Die Interessen der Schüler und Schülerinnen an der Georg-Büchner-Schule sollen durch ihre Schülervertretung (SV) wahrgenommen werden.
Organe der Schülervertretung:
- Schülervertretung (Klassensprecher/innen aller Klassen
- Schulsprecherteam (direkte Wahl durch die Schüler)
- Verbindungslehrerinnen, die die Schülervertretung bei der Planung und Durchführung der Aufgaben unterstützen
Festgelegte Aufgabenbereiche gemäß Schulgesetz:
- Vertreter des Schulsprecherteams beteiligen sich mit Stimmrecht an der Schulkonferenz
- allgemeine Beschwerden bezüglich des Schullebens werden aufgegriffen und Lösungsmöglichkeiten vor Ort gefunden
- im notwendigen Einzelfall werden Schüler in der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Schulleitung bzw. Lehrkräften unterstützt
- Ausschüsse für besondere Aufgaben der Schülervertretung werden gebildet und die Mitglieder arbeiten gemeinsam, z.B. an der Vorbereitung der Abschlussfeier und des Abschlussscherzes
- Veranstaltungen der Schülervertretung auf dem Schulgelände oder außerhalb werden geplant und durchgeführt, z.B. das Schulfest
Besondere Vorschriften und Verpflichtungen:
Die Schülervertreter sind verpflichtet, alle Mitschüler über ihre Tätigkeit und über Beschlüsse der Mitwirkungsorgane zu informieren. Hierfür steht die KL- Stunde (Klassenlehrerstunde) zur Verfügung.
Als Teil der Schule ist die Schülervertretung an den Grundsatz der Unparteilichkeit der Schule gebunden.
Rechtlicher Hintergrund:
Die Mitwirkung der Schülervertretung in der Schule ist im Schulgesetz geregelt.